Seit dem Jahr 2000 gibt es in Österreich die aus öffentlichen Mitteln geförderte Altersteilzeit (ATZ), die in zwei Grundmodellen (kontinuierlich oder geblockt) zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden kann und für die es seitens des AMS einen teilweisen Kostenersatz gibt.
Aktuell werden dem Arbeitgeber bei der kontinuierlichen Variante ca. 90% der Zusatzkosten ersetzt, beim Blockmodell ca. 50%, wobei zusätzlich zumindest während der zweiten Phase des Blockmodells („Freistellungsphase“) eine Ersatzarbeitskraft nachgewiesen werden muss.
Auslaufen des Blockmodells
Für das langsame Ende des geförderten Blockmodells kommt es auf das Beginndatum der ATZ an. Für ab 1.1.2024 beginnende ATZ-Blockzeitvereinbarungen wird der Kostenersatz von 50% auf 42,5% sinken, wobei diese Reduktion nur dann zum Tragen kommt, wenn der diesbezügliche Antrag beim AMS nach dem 12.9.2023 eingelangt ist.
Ab 1.1.2025 (Anspruchsbeginn) werden für Blockzeitvereinbarungen nur mehr 35% ersetzt; nach Jahresstufen 27,5% (ATZ-Beginn ab 1.1.2026), 20% (ATZ-Beginn ab 1.1.2027) und 10% (ATZ-Beginn ab 1.1.2028) entfällt die Förderung ab 1.1.2029 zur Gänze.
Bisher konnte durch entsprechende vertragliche Vereinbarung ein unterjähriger Durchrechnungszeitraum vereinbart werden, der im Extremfall sogar auf ein einjähriges Blockmodell hinauslaufen konnte. Diese Möglichkeit wird nun eingeschränkt.
Dafür wurde im kontinuierlichen Altersteilzeit-Modell eine neue, erweiterte Bandbreite mit einer mindestens 20%igen und höchstens 80%igen Normalarbeitszeit beschlossen.