Neues Mindeststammkapital bei der GmbH
Durch das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz wurden mit der Flexiblen Kapitalgesellschaft nicht nur eine neue Form der Kapitalgesellschaft begründet, sondern auch Änderungen bezüglich des Stammkapitals der ?klassischen? GmbH vorgenommen. Diese Neuerungen sind seit 1.1.2024 in Kraft. Bis zum Ende des vorigen Jahres betrug das Mindeststammkapital einer GmbH € 35.000, wobei die Hälfte, also € 17.500, bar einzuzahlen waren. … Continue reading Neues Mindeststammkapital bei der GmbH