Freiwillige Abfertigungen im Rahmen eines Sozialplans sind keine Betriebsausgaben

Das Bundesfinanzgericht hat bestätigt, dass Zahlungen, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses im Rahmen von Sozialplänen vom Arbeitgeber bezahlt werden, nicht als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Zahlungen, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses im Rahmen von Sozialplänen vom Arbeitgeber bezahlt werden, sind beim Arbeitnehmer begünstigt besteuert. Unabhängig davon hat nun das … Continue reading Freiwillige Abfertigungen im Rahmen eines Sozialplans sind keine Betriebsausgaben