Auch Vereine unterliegen dem WiEReG
Das Gesetz sieht für Vereine eine zumindest jährliche Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer vor. Im Zuge der Einführung des WiEReG (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz) waren Vereine von der erstmaligen Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer in der Regel befreit, da die Daten der im Vereinsregister eingetragenen organschaftlichen Vertreter des Vereins automatisiert in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer übernommen wurden. … Continue reading Auch Vereine unterliegen dem WiEReG