Erhöhung der Zinssätze beim Finanzamt

Der Basiszinssatz beträgt nun 0,63 Prozent. Daraus ergibt sich mit Wirksamkeit ab 14.9.2022 ein Zinssatz von 2,63% (bisher 1,88%) beim Finanzamt für Stundungszinsen Aussetzungszinsen Anspruchszinsen Beschwerdezinsen Umsatzsteuerzinsen Wann werden diese Zinsen verrechnet? StundungszinsenAuf Ansuchen kann das Finanzamt für die Entrichtung von Abgaben, bei denen eine zwangsweise Einbringung in Frage kommt, Zahlungserleichterungen (Stundung oder Entrichtung von Raten) … Continue reading Erhöhung der Zinssätze beim Finanzamt