ImmoESt: Kaufpreisaufteilung bei der Herstellerbefreiung

Unter gewissen Voraussetzungen sind von der Immobilienertragsteuer ausgenommendie Veräußerung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen die Veräußerung von selbst hergestellten Gebäuden die Veräußerungen von Grundstücken infolge eines behördlichen Eingriffs bestimmte Tauschvorgänge, etwa im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren Herstellerbefreiung Die Herstellerbefreiung betrifft selbst hergestellte Gebäude, soweit diese innerhalb der letzten zehn Jahre nicht zur Erzielung von Einkünften gedient haben. … Continue reading ImmoESt: Kaufpreisaufteilung bei der Herstellerbefreiung