Verlängerung der Stundungen, Ratenzahlungen und der Kurzarbeit
Vom Parlament wurde die Verlängerung der Stundung von Steuern und Abgaben um weitere drei Monate bis 30.6.2021 beschlossen. Damit verschiebt sich auch die Möglichkeit des COVID- 19 Ratenzahlungsmodells um drei Monate nach hinten. Auch die Kurzarbeit wurde bis Ende Juni 2021 verlängert. Finanzamts-Stundung Wurde Ihnen eine Stundung Ihres Abgabenrückstandes nach dem 15.3.2020 aufgrund von COVID-Betroffenheit … Continue reading Verlängerung der Stundungen, Ratenzahlungen und der Kurzarbeit