Hälftesteuersatz bei Ordinationsaufgabe/verkauf bleibt auch 2021
Jene Regelung, die die Beibehaltung des begünstigten Hälftesteuersatzes trotz Wiederaufnahme der ärztlichen Tätigkeit während der COVID-19-Pandemie vorsah, wird auf 2021 ausgeweitet. Nicht nur die Veräußerung, sondern auch die Aufgabe einer Arztordination stellt einen steuerpflichtigen Vorgang dar. Um eine daraus resultierende Steuerbelastung abzufedern, sieht das Gesetz unterschiedliche steuerliche Begünstigungen bei der Besteuerung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns … Continue reading Hälftesteuersatz bei Ordinationsaufgabe/verkauf bleibt auch 2021