Steuerbefreiung für Corona-Hilfen
Laut dem Finanzminister werden Zuwendungen zur Bewältigung der Corona-Krise steuerfrei gestellt. Die damit abgedeckten Ausgaben sollen aber trotzdem in voller Höhe Betriebsausgaben bleiben. Das heißt, dass die Einnahmen aus solchen Zuwendungen nicht der Einkommensteuer/Körperschaftsteuer unterliegen. Andererseits können Ausgaben, die anfallen, gewinnmindernd von der Steuer abgesetzt werden.Die Befreiung soll Mittel, die aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds oder aus … Continue reading Steuerbefreiung für Corona-Hilfen