Versandhandel aus Drittstaaten ab 1.7.2021
Um Chancengleichheit zwischen EU-Unternehmen und Unternehmen aus dem Drittland bei der Belieferung von Privatpersonen mit Waren herzustellen, gelten ab 1.7.2021 neue Bestimmungen zum Einfuhr-Versandhandel, wobei hinsichtlich des Orts der Lieferung und damit dem Ort, an dem die Umsatzsteuer geschuldet wird, das Bestimmungslandprinzip eingeführt wird. Unter Einfuhr-Versandhandel versteht man Lieferungen aus einem Drittland ins EU-Gebiet, bei … Continue reading Versandhandel aus Drittstaaten ab 1.7.2021